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   BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99   

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BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99 (https://dejure.org/1999,6079)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1999 - 5 StR 252/99 (https://dejure.org/1999,6079)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1999 - 5 StR 252/99 (https://dejure.org/1999,6079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 26 StGB; § 27 StGB; § 261 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 172 Nr. 2 GVG; § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG
    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz (Zeitpunkt); Beweiswürdigung; Öffentlichkeit des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zeugenbefragung - Beweiswürdigung - Absoluter Revisiongrund

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; GVG § 172 Nr. 2; ; GVG § 174 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, § 267
    Beweiswürdigung im Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Hier wäre es insbesondere erforderlich gewesen, auf die Entstehung der - offensichtlich bezüglich der Mittäter divergierenden - Aussagen S's einzugehen (vgl. zuletzt BGH StV 1999, 473 m.w.N.) und darzulegen, weshalb der Aussagewechsel "überzeugend und nachvollziehbar" war.

    Dazu hätte es einer Aussageanalyse bedurft (dazu eingehend BGH StV 1999, 473 m.w.N.), insbesondere im Hinblick auf die Aussageentstehung und die Verflechtung origineller Details gerade mit Handlungen des A. Solche signifikante Verflechtungskriterien liegen möglicherweise vor (vgl. etwa UA S. 43 unten), die im Zusammenhang mit den Besuchen A's in Annaberg durchaus den Schluß auf die Zuverlässigkeit auch der diesbezüglichen Angaben S's erlaubt hätten.

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 776/95

    Beweisaufnahme - Bestimmtheit - Beweistatsache - Beweisantrag - Hilfsbeweisantrag

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe kann auch nicht ohne weiteres entnommen werden, daß W zu einem späteren Zeitpunkt die Haupttat vorsätzlich gefördert hätte (vgl. etwa UA S. 16), wobei Beihilfe auch im Vorbereitungsstadium einer Tat oder zu einer Zeit möglich ist, wenn der Täter noch nicht zur Tat entschlossen ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Beihilfe zur Anstiftung grundsätzlich Beihilfe zur Tat ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16 m.w.N.), und daß gegebenenfalls darzulegen sein wird, ob der Gehilfe seine Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe der Anstifter erbracht hat (vgl. BGH NStZ 1996, 384).

  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 639/91

    Aufhebung eines Urteils wegen Beruhen der tatrichterlichen Überzeugung auf

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Danach hat der Tatrichter alle naheliegenden Motive einer möglichen Falschbelastung in seine Erwägungen einzubeziehen, insbesondere danach zu fragen, ob sich der den Angeklagten belastende Mitbeschuldigte davon eine Milderung seiner eigenen Strafe oder einen sonstigen Vorteil, etwa die Entlassung aus der Untersuchungshaft, versprochen haben kann oder ob es ihm darum geht, andere Hintermänner der Tat zu decken (vgl. BGH StV 1991, 451; StV 1992, 92; StV 1997, 172; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 639/91 -).

    Der Senat kann seine Wertung nicht an die Stelle der insoweit fehlerhaften - weil unvollständigen -Beweiswürdigung des Tatrichters setzen (BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 639/91 -m. w.N.).

  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Bei dieser Sachlage kommt es nicht darauf an, ob die fehlende Begründung für den Ausschluß der Öffentlichkeit etwa dann unschädlich wäre, wenn der Ausschließungsgrund nach Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf auf der Hand liegt (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1998 - 5 ARs 60/98 -, ergangen auf die Anfrage des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1998 = NStZ 1999, 92 und das aufgrund des Anfrageverfahrens ergangene Urteil des 1. Strafsenats vom 9. Juni 1999 NStZ 1999, 474).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Beihilfe zur Anstiftung grundsätzlich Beihilfe zur Tat ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16 m.w.N.), und daß gegebenenfalls darzulegen sein wird, ob der Gehilfe seine Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe der Anstifter erbracht hat (vgl. BGH NStZ 1996, 384).
  • BGH, 20.10.1998 - 1 StR 325/98

    Sexuelle Nötigung durch Entkleidung, Fotographie und Fesselung des Opfers; Sinn

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Bei dieser Sachlage kommt es nicht darauf an, ob die fehlende Begründung für den Ausschluß der Öffentlichkeit etwa dann unschädlich wäre, wenn der Ausschließungsgrund nach Verfahrensgegenstand und Verfahrensablauf auf der Hand liegt (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1998 - 5 ARs 60/98 -, ergangen auf die Anfrage des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1998 = NStZ 1999, 92 und das aufgrund des Anfrageverfahrens ergangene Urteil des 1. Strafsenats vom 9. Juni 1999 NStZ 1999, 474).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Danach hat der Tatrichter alle naheliegenden Motive einer möglichen Falschbelastung in seine Erwägungen einzubeziehen, insbesondere danach zu fragen, ob sich der den Angeklagten belastende Mitbeschuldigte davon eine Milderung seiner eigenen Strafe oder einen sonstigen Vorteil, etwa die Entlassung aus der Untersuchungshaft, versprochen haben kann oder ob es ihm darum geht, andere Hintermänner der Tat zu decken (vgl. BGH StV 1991, 451; StV 1992, 92; StV 1997, 172; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 639/91 -).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe kann auch nicht ohne weiteres entnommen werden, daß W zu einem späteren Zeitpunkt die Haupttat vorsätzlich gefördert hätte (vgl. etwa UA S. 16), wobei Beihilfe auch im Vorbereitungsstadium einer Tat oder zu einer Zeit möglich ist, wenn der Täter noch nicht zur Tat entschlossen ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16).
  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht dazu, all das zu dokumentieren, was in der Hauptverhandlung an Beweisen erhoben wurde; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (vgl. nur BGH, Beschluß vom 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99 - m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98

    Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde

    Auszug aus BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99
    Denn eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung muß auch eine Abwägung und Gewichtung der einzelnen Beweise enthalten (BGH NStZ 1998, 475).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99

    Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 603/96
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 588/91

    Belastung des Angeklagten - Frühere Aussage - Vergleich zu Aussage in

  • BGH, 09.12.1998 - 5 ARs 60/98

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit wegen fehlender Begründung des die

  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Allein dies gefährdet den Bestand des Urteils, wenn die Besorgnis besteht, der Tatrichter sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99; vom 9. November 1999 - 5 StR 252/99 Rn. 23).
  • BGH, 27.08.2014 - 5 StR 259/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Fehlende Darstellung des Äußerungsverhaltens

    Dem Urteil lässt sich nicht im gebotenen Maße (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1999 - 5 StR 252/99, StV 2000, 243) entnehmen, wie sich die Angeklagte, die sich ausweislich des Urteils auch in der Hauptverhandlung eingelassen hat, während des Verfahrens zu den Vorwürfen geäußert hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2001 - 5 StR 44/01, 5 StR 252/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6742
BGH, 04.04.2001 - 5 StR 44/01, 5 StR 252/99 (https://dejure.org/2001,6742)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2001 - 5 StR 44/01, 5 StR 252/99 (https://dejure.org/2001,6742)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2001 - 5 StR 44/01, 5 StR 252/99 (https://dejure.org/2001,6742)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 211 StGB; § 26 StGB
    Überzeugungsbildung bei möglicher Motivation zur Falschaussage (Angebliche Anstiftung zum Auftragsmord durch "Russenmafia"); Fehlender tragfähige Überzeugungsgrundlage; Glaubwürdigkeit (Aussagekonstanz vs. Fähigkeit eines ehemaligen Mfs-Spitzels zur Legendenbildung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - 5 StR 44/01
    a) Mit Recht mißt das Landgericht der Frage nach einem möglichen Motiv für eine Falschbelastung der Angeklagten durch ihren ehemaligen Mitangeklagten S für die Bewertung seiner Aussage maßgebliche Bedeutung bei (vgl. BGHR StPO § 261 - Mitangeklagte 1; Überzeugungsbildung 15).
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